Wir unterstützen Sie – und die musikalische Ausbildung Ihres/r Kindes/r!
Die musikalische Ausbildung unserer Nachwuchsmusiker liegt uns sehr am Herzen. Aus diesem Grund unterstützen wir seit vielen Jahren den Musikunterricht an der Musikschule Blaubeuren-Laichingen-Schelklingen (BLS) sowie musikalische Fortbildungen unserer (Nachwuchs-)Musiker.
Wer bekommt so eine finanzielle Unterstützung? Einen Zuschuss zum Instrumentalunterricht erhalten sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene, die dafür die Musikschule BLS besuchen. Einzige Voraussetzung: Eine Mitgliedschaft im Musikverein Stadtkapelle Blaubeuren. Bei Kindern und Jugendlichen muss zudem bis zur Volljährigkeit ein Elternteil Mitglied unseres Vereines sein. Eine Familienmitgliedschaft muss dann abgeschlossen werden, wenn mehrere Kinder unter 18 Jahre bezuschusst werden sollen. Jeder, der vom Musikverein beim Instrumentalunterricht bezuschusst wird, muss spätestens ab dem zweiten Unterrichtsjahr in einem der Orchester des Vereins mitspielen.
Wie hoch ist der Zuschuss des Musikvereins? Der Musikschulunterricht an der Musikschule BLS wird mit 10 Prozent der jeweiligen Unterrichtsgebühren bezuschusst. Bei mehreren belegten Unterrichtsfächern wird nur das teuerste Unterrichtsfach bezuschusst.
Welche Zuschussmodelle gibt es? In unserem Musikverein gibt es zwei verschiedene Zuschussmodelle: Die halbjährliche Auszahlung des Zuschusses und die Ansparung des Zuschusses, um ein Instrument zu kaufen.
Variante I: Halbjährliche Auszahlung des Zuschusses
Für dieses Zuschussmodell müssen pro Halbjahr mindestens zwei Arbeitseinsätze bei außermusikalischen Veranstaltungen des Musikvereins geleistet werden. Die Arbeitseinsätze können entweder von den Kindern und Jugendlichen selbst geleistet werden, oder aber von einem Erziehungsberechtigten – und werden von einem Funktionsträger des Musikvereins bescheinigt.
Variante II: Ansparung des Zuschusses zur späteren Verwendung
Der angesparte Zuschuss kann hier zum Beispiel für einen Instrumentenkauf verwendet werden. Bei einem Instrumentenkauf muss vor dem Kauf beim Musikverein angemeldet werden, die Auszahlung wird durch Vorlage einer Rechnungskopie vorgenommen. Es wird maximal der halbe Anschaffungsbetrag ausbezahlt. Wird kein Instrumentenkauf vorgenommen, zahlen wir nach 2 Jahren aktiven Musizierens in der Stadtkapelle den angesammelten Zuschuss aus. Eine Unterbrechung der aktiven Zeit in einem Orchester darf anderthalb Jahre nicht überschreiten, ansonsten wird der Zuschuss vereinnahmt.
Werden auch musikalische Fortbildungen (D-Lehrgänge) gefördert? Ja, wir bezuschussen auch die D-Lehrgänge des Landes- und Kreisverbandes. Bei der D1-Prüfung werden die gesamten Kosten vom Verein übernommen, bei den D2- und D3-Prüfungen übernimmt der Verein 50 Prozent der Kosten.
Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne jederzeit über unser Kontaktformular oder direkt an jugend@mvblaubeuren.de. Wir werden sicher gemeinsam den besten Weg für Sie und ihr Kind finden.
Wir freuen uns auf eine gemeinsame musikalische Zukunft, aus Liebe zur Musik!